Projekt      Die Grundrechte       CD       Bio       Pressespiegel       Download       Live       Impressum    

“Es handelt sich um eine bemerkenswerte und einzigartige Vertonung des Grundgesetzes, die sowohl in der Musik wie auch in ihrem Titel ein Stück Zeitgeist widerspiegelt.“

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jürgen Papier
Präsident des Bundesverfassungsgerichts

„Die 19 Grundrechte des Grundgesetzes bilden die Grundlage unseres Gemeinwesens. Es geht darum, diese Tatsache aus der spröden Hülle des Gesetzestextes zu befreien und in eine emotional erfahrbare Form zu bringen.“ So beschreibt die Jazz-Vokalistin und Choreografin Eva Weis ihre Motivation zu dem Projekt „Recht harmonisch“, einer musikalisch-performativen Verarbeitung des Grundgesetzes, zu der sie die Idee lieferte.
Das künstlerische Konzept und die Komposition entwickelte der Karlsruher Komponist und Pianist Thomas Bierling, als die Stadt Karlsruhe im Rahmen ihrer Bewerbung zur europäischen Kulturhauptstadt 2010 ihre Künstler dazu aufrief, sich mit dem Thema „Recht und Gerechtigkeit“ auseinanderzusetzen. Das Motto der Bewerbung lautet „Mit Recht.“ und betont den Wert des Rechts als Kulturgut. Der Saxophonist und Jazz-Preisträger Peter Lehel war von dem experimentellen Konzept ebenfalls begeistert. So entstand eine Komposition für Klavier, Saxophon und Stimme, die in 19 Sequenzen die Grundwerte unseres Gemeinwesens verarbeitet. Das Stück bewegt sich an der Grenze zwischen Neuer Musik und freier Improvisation und schließt auch performative Elemente mit ein.
Bereits im Vorfeld hat das Konzept ein beachtliches Interesse der Medien und der Öffentlichkeit hervorgerufen.

Gesetzestexte gelten im Allgemeinen nicht gerade als die eleganteste Form der Prosa. Funktional und exakt zwar, aber eher sperrig und nicht unbedingt schön. Vielleicht hat deshalb noch nie ein Tonsetzer versucht, Gesetze in Musik umzusetzen.
„Gesetzestexte selbst mögen nicht unbedingt schön sein, aber der Idee des Rechts als Ganzem, ähnlich der Mathematik mit ihren Axiomen als streng logisches Konstrukt auf einem Kanon aus Grundwerten fußend, wohnt eine besondere Schönheit inne.“, empfindet Thomas Bierling. Für jedes der Grundrechte hat er ein Thema, ein Motiv, eine Stimmung komponiert. Die auskomponierten Teile werden dann im Laufe der Aufführung nach und nach in Form einer kollektiven Improvisation spontan umgesetzt und teilweise kritisch oder im historischen Kontext musikalisch kommentiert. Die Beteiligten gestalten ihren jeweiligen Part zu großen Teilen selbst, so findet sich das Prinzip von Demokratie und Gleichberechtigung auch in der Komposition wieder.

Die CD erschien im April 2005 bei Antes Edition/BellaMusica und ist im Fachhandel oder unter
www.recht-harmonisch.de erhältlich.

Die Uraufführung der Komposition fand statt am 26. Februar 2005 in der Veranstaltung „2010 – DIE ERSTE NACHT MIT KULTUR. MIT RECHT. KARLSRUHE“, bei der sich über 60 kulturelle Events an verschiedenen Orten der Stadt mit dem Thema „Recht und Gerechtigkeit“ auseinandersetzten.
 

Uraufführung am
26.02.2005
(c) raumK